b StPO erstellen lassen soll, ist bei summarischer Beurteilung der in vorstehender E. 2.4.3 wiedergegebenen (konträren) Aussagen der Geschädigten und des Beschwerdeführers auch in Mitberücksichtigung der Vorbringen des Beschwerdeführers mit Beschwerde nicht einsichtig. Gerade der Gehalt der am 14. Mai 2022 eingereichten Audiodatei stützt konkret die Glaubhaftigkeit der auch ansonsten detaillierten und nicht widersprüchlichen Aussagen der Geschädigten und weckt konkrete Zweifel an den Aussagen des Beschwerdeführers, wonach er der Geschädigten nie gedroht habe, er nichts gegen eine Scheidung habe und sogar bereit sei, ihr eine "Mitgift" zu finanzieren.