Auch anlässlich der Haftverhandlung vom 16. Mai 2022 vor dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau bestritt der Beschwerdeführer die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Die Geschädigte schaue viel Nachrichten und sehe, was "dort" (in Q.) vorgefallen sei. Dann erfinde sie, dass er -7-