Er habe sie nicht geschlagen. Er vermute, dass sie einmal in R. im Badezimmer ausgerutscht und zu Boden gefallen sei. Danach habe sie blaue Flecken am Körper gehabt (Frage 9). Er habe sie auch nie geohrfeigt. Das sei alles eine Lüge (Frage 10). Gelogen sei auch, dass er ihr gesagt habe, dass sie nur noch zwei bis drei Tage zu leben habe, wenn sie mit der Scheidung beginne. Die Geschädigte habe ihn immer wieder um Hilfe ersucht. Er respektiere die Eltern der Geschädigten sehr und werde weder diesen noch der Geschädigten etwas antun. Womöglich wolle die Geschädigte mit ihren Vorwürfen einen Fall kreieren, um ihre Eltern hierher holen zu können (Frage 11).