Dass der Beschwerdeführer sie in der Schweiz geohrfeigt habe, sei schon fast Normalität gewesen. Um Weihnachten 2020, kurz bevor sie ins Frauenhaus gegangen sei, habe er sie heftig geschlagen und ins Schlafzimmer gebracht, wo er ihr das Kopfkissen auf das Gesicht gedrückt habe, um sie umzubringen. Sie sei "sehr schwach" geworden und habe sich nicht mehr bewegen können. Der Beschwerdeführer sei "nicht in einem normalen Zustand" gewesen (Frage 76). Als sie das Frauenhaus verlassen habe, habe sie grosse Hoffnungen gehabt, dass sich ihr Leben ändern werde. Aber inzwischen habe sie das Gefühl, dass die Drohungen nie endeten (Frage 68).