Im April 2021 habe sie den gemeinsamen Haushalt verlassen (Fragen 39 f.). Der Beschwerdeführer habe ihr gedroht, er werde ihr Gesicht mit Säure "kaputtmachen", ihre Eltern umbringen lassen und sie als psychisch krank hinstellen, damit man ihr die Kinder wegnehme (Frage 44). Weiter spielte die Geschädigte eine (auch vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau berücksichtigte) Audiodatei ab (Frage 50; vgl. auch Fragen 55 ff.), die von der Dolmetscherin wie folgt übersetzt wurde: -6- " Vergiss nicht, dass wenn du mit der Scheidung beginnst, wirst du nur zwei, drei Tage am Leben bleiben."