Der Beschwerdeführer habe sie die letzten 12 Jahre nur mit Drohungen "gehalten" (Frage 42), ihr Kontakte zu Dritten verboten und sie deswegen auch schon – vor ungefähr zwei Jahren in ihrer damaligen Wohnung in R. – "brutal zusammengeschlagen" (Fragen 43 und 60). Sie habe Angst, dass der Beschwerdeführer seine Drohungen in Bezug auf ihre Verwandten und ihre Familie in Q. umsetzen könnte (Fragen 30 und 48). Auch fürchte sie sich selbst vor dem Beschwerdeführer, der sie im Verdacht habe, mit anderen Männern Verhältnisse zu haben, und sie (auch körperlich) kontrolliere (Frage 29). Im April 2021 habe sie den gemeinsamen Haushalt verlassen (Fragen 39 f.).