2.4.3. 2.4.3.1. Die Geschädigte sprach bei ihrer polizeilichen Einvernahme vom 14. Mai 2022 (Dossier Zwangsmassnahmen / Haftantragsbeilage 3) von einer gegen ihren Willen vor knapp 13 Jahren in Q. geschlossenen Zwangsheirat, die sie in der Schweiz nicht habe registrieren lassen wollen, weil sie den Beschwerdeführer nie geliebt habe (Fragen 33 – 35, 37). Der Beschwerdeführer habe sie die letzten 12 Jahre nur mit Drohungen "gehalten" (Frage 42), ihr Kontakte zu Dritten verboten und sie deswegen auch schon – vor ungefähr zwei Jahren in ihrer damaligen Wohnung in R. – "brutal zusammengeschlagen" (Fragen 43 und 60).