2.4. 2.4.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach äusserte sich in ihrer Verfügung zum massgeblichen Tatverdacht zwar nur knapp dahingehend, dass es um häusliche Gewalt mit Todesdrohungen und Tätlichkeiten bis zum 13. Mai 2022 gehe. Weil sie sich aber bereits im Haftantrag vom 15. Mai 2022 ausführlicher zum Tatverdacht geäussert hatte und dieser vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 16. Mai 2022 auch -5-