1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach führt gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung. Sie verdächtigt ihn, im Rahmen eines Beziehungsdelikts verschiedene Straftaten (Drohungen; Tätlichkeiten bzw. einfache Körperverletzungen; Nötigung) zum Nachteil von B. (Geschädigte) und der gemeinsamen Kinder begangen zu haben. Der Beschwerdeführer wurde deswegen am 13. Mai 2022 festgenommen. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ordnete anstelle der von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beantragten Untersuchungshaft mit Verfügung vom 16. Mai 2022 ein bis zum 14. August 2022 befristetes Kontakt- und Annäherungsverbot (betreffend die Geschädigte) an.