Dies wertet der Beschwerdeführer als Folter. Auch anlässlich der Rückgabe seiner persönlichen Effekten am 10. Dezember 2019 habe er diese erst Stunden nach der Quittierung der Rückgabe erhalten, sein "Notfall-Dextroenergen" habe er bis heute nicht zurückerhalten. Die Beamten würden keine Möglichkeit aussen vor lassen zu zeigen, welche Macht sie ausüben können. Im Amtshaus in R. sei er dann zu der beschlagnahmten Waffe befragt worden. Er habe diese verschrotten lassen wollen. Bei der Polizei sei seine Waffe in verbrecherischen Händen. Zum Verkauf hätte er seine Einwilligung nie gegeben.