Anschliessend schildert der Beschwerdeführer verschiedene Geschehnisse im "ZG Lenzburg" vom 9./10. Dezember 2019. Er habe seine täglich benötigten Medikamente bei der Festnahme am Morgen des 9. Dezembers 2019 nicht dabeigehabt. Diese seien ihm nach einer Arztkonsultation erst nachts gegen 22 Uhr bzw. am Folgetag zur Verfügung gestellt worden, was seinen Blutzucker aus dem Gleichgewicht gebracht und ihn nachts nicht habe schlafen lassen. Dies wertet der Beschwerdeführer als Folter.