1.3. Auf die gegen die Einstellungsverfügung erhobene Beschwerde des Beschwerdeführers bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau wurde mit Entscheid vom 29. April 2020 nicht eingetreten (SBE.2020.14). 1.4. Mit Strafbefehl vom 13. Mai 2020 verurteile die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau den Beschwerdeführer wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer Geldstrafe.