Dabei wurde am 24. Februar 2022 als allfälliger Käufer von Betäubungsmitteln C. eruiert und kontrolliert und wurden dabei 20 Gramm eines Kokaingemisches sichergestellt. Bei der gleichentags beim Beschwerdeführer durchgeführten Hausdurchsuchung wurden im Keller des Beschwerdeführers 163.6 Gramm eines "klumpenartigen" Kokaingemisches sichergestellt, abgepackt in 6 Plastikbeuteln (je 3 à knapp 5 Gramm und je 3 à knapp 50 Gramm). Gemäss forensisch-chemischem Abschlussbericht des IRM Bern vom 22. März 2022 könnten das im Keller des Beschwerdeführers und bei B. sichergestellte Kokaingemisch aus dem gleichen Pool stammen.