2.4. Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 27. Mai 2021 u.a. des mehrfachen, teilweise qualifizierten Kokainhandels für schuldig befunden. U.a. wegen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verdächtiger (polizeilich festgestellter) Kontakte mit Dritten wurde seine Observation (Art. 282 StPO) angeordnet. Dabei wurde am 24. Februar 2022 als allfälliger Käufer von Betäubungsmitteln C. eruiert und kontrolliert und wurden dabei 20 Gramm eines Kokaingemisches sichergestellt.