Die Observation selbst hatte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau damit begründet, dass der einschlägig vorbestrafte Beschwerdeführer seinen Lebensstil nicht mit legalen Mitteln bestreiten könne und dass polizeilich seit dem 19. Januar 2022 mehrere verdächtige Treffen zwischen dem Beschwerdeführer und unbekannten Dritten festgestellt worden seien. In ihrem Haftverlängerungsgesuch vom 16. Mai 2022 verwies die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau insbesondere auf ihre Ausführungen im Haftantrag vom 25. Februar 2022. Der sich daraus ergebende dringende Tatverdacht habe sich durch zwischenzeitlich ausgewertete Spuren ("DNA- Hit auf Verpackungsmaterial etc.") verdichtet.