2.3.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau begründete den Vorwurf des Handels mit Kokain in ihrem Haftantrag vom 25. Februar 2022 damit, dass sie wegen eines entsprechenden Verdachts am 15. Februar 2022 eine Observation des Beschwerdeführers angeordnet habe. Im Rahmen dieser Observation sei am 24. Februar 2022 B. als allfälliger Käufer aufgefallen. Bei der Durchsuchung von dessen Fahrzeug seien 20 Gramm eines Kokaingemisches sichergestellt worden.