2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau stellte am 16. Mai 2022 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ein Gesuch um Verlängerung der Untersuchungshaft (wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr) bis zum 24. August 2022. Der Beschwerdeführer beantragte mit Stellungnahme vom 19. Mai 2022 (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen) die Abweisung des Haftverlängerungsgesuchs und seine unverzügliche Entlassung aus der Untersuchungshaft, allenfalls unter Anordnung von Ersatzmassnahmen. 2.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verlängerte die Untersuchungshaft mit Verfügung vom 20. Mai 2022 bis zum 24. August 2022.