worden sind, liegt ein erheblicher Schaden von mutmasslich mehreren tausend Franken vor. Mit dem angefochtenen Entscheid wurde Haft für vorerst zwei Monate angeordnet. Dies erscheint angesichts des dringenden Tatverdachts auf mehrfache Sachbeschädigung im erwähnten Ausmass als verhältnismässig.