eine Aufenthaltsbewilligung. Mangels Arbeitsstelle ist trotz der Staatsbürgerschaft eines EU-Landes (insbesondere im Falle einer Verurteilung) auch fraglich, ob er eine neue Aufenthaltsbewilligung erhältlich machen könnte. Jedenfalls hat er bei Ablauf seiner bisherigen Aufenthaltsbewilligung die Schweiz zunächst verlassen, anstatt die Bewilligung zu verlängern, ist danach indes nach drei Wochen (ohne Aufenthaltsbewilligung) wieder in die Schweiz zurückgekehrt. In der Schweiz leben die Eltern und die Geschwister des Beschwerdeführers; er wohnte vor seiner Verhaftung bei den Eltern.