3.5. 3.5.1. Die mit der Beschwerdeantwort eingereichten Auswertungen zeigen drei DNA-Übereinstimmungen zwischen Tatortspuren und dem Profil des Beschwerdeführers: Diese betreffen eine zwischen dem 22. und 23. April 2022 mit einem metallenen Gegenstand eingeschlagene Schaufensterscheibe, eine zwischen dem 26. und 27. April 2022 mit einem Stein eingeschlagene Fahrzeugscheibe und eine weitere am 4. Mai 2022 mit einem Stein eingeschlagene Fahrzeugscheibe, wobei sich alle Delikte in Q. ereignet haben.