3.3. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt mit der Beschwerdeantwort zum dringenden Tatverdacht namentlich aus, unterdessen lägen bereits drei DNA-Hits gegen den Beschwerdeführer vor. Es handle sich dabei um zwei Sachbeschädigungen von Autofensterscheiben (nicht die Vorfälle, die zur Verhaftung geführt hätten) und eine Sachbeschädigung eines Schaufensters eines Optikergeschäfts. Es sei davon auszugehen, dass weitere DNA-Hits folgen würden, da die Einspeisung der Tatspuren nach und nach erfolge. Nach dem Gesagten habe sich der Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer bereits erheblich erhärtet.