rie" zu begründen. Weitere Indizien, welche für die Täterschaft des Beschwerdeführer sprächen, seien jedoch, dass die Delikte alle in der Nähe des Wohnortes des Beschwerdeführers begangen worden seien. Wie beim Vorfall vom 14. Mai 2022 seien nur Scheiben eingeschlagen worden, hauptsächlich mit einem Stein, entwendet worden sei nichts. Der Bruder des Beschwerdeführers habe sich bei der kantonalen Notrufzentrale gemeldet, weil sich der Beschwerdeführer in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe und sich seit längerer Zeit psychisch auffällig verhalte. Er sei oft am Abend und in der Nacht draussen und gehe spazieren. Die Untersuchung stehe noch am Anfang.