Als er dies bemerkt habe, habe er einen Stein in die Hand genommen. Die beiden Zeugen hätten versucht, ihn zu beschwichtigen, woraufhin er den Stein gegen eine Lärmschutzwand geschlagen habe. Die Zeugen seien nach Hause gegangen und hätten beschlossen, in der nahegelegenen Tankstelle einkaufen zu gehen. Dort seien sie wiederum auf den Beschwerdeführer gestossen, was mit Fotos und einer Videoaufnahme belegt sei und vom Beschwerdeführer zugestanden worden sei. Dieser Vorfall alleine würde nicht genügen, den dringenden Tatverdacht "für die Deliktse- -4-