Die Bedürftigkeit des Beschwerdeführers ergibt sich zudem ohne Weiteres aus der Verfügung der ESBK vom 9. März 2022 (E. 7.4.2.1) wie auch aus den Beschwerdebeilagen 5 und 8. Die Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Brugg vom 12. Mai 2022 ist daher in Gutheissung der Beschwerde aufzuheben und dahingehend neu zu fassen, dass dem Beschwerdeführer für das gerichtliche Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht Brugg die amtliche Verteidigung in der Person von Rechtsanwalt Markus Meier, […], gewährt wird.