Der Präsident des Bezirksgerichts Brugg stellte bereits mit Verfügung vom 12. April 2022 fest, dass die durch die ESBK bestellte amtliche Verteidigung mit Abschluss des Untersuchungsverfahrens beendet worden sei. Diese Feststellung blieb vom Beschwerdeführer nicht nur unangefochten, sondern gab ihm vielmehr Anlass, mit Eingabe vom 10. Mai 2022 ein Gesuch um (Wieder)-Einsetzung seines Rechtsvertreters als amtlicher Verteidiger zu stellen, welches mit der nun angefochtenen Verfügung auch beurteilt wurde.