In prozessualer Hinsicht stellte er folgende Anträge: " 1. Es sei A. für das hiesige Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung zu genehmigen und ihm in der Person des unterzeichneten Rechtsanwalts ein amtlicher Verteidiger zu bestellen. 2. Es seien die Verfahrensakten des beim Bezirksgericht Brugg hängigen Verfahren ST.2022.28 zur Beurteilung der vorliegenden Beschwerdesache beizuziehen." 3.2. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau beantragte mit Beschwerdeantwort vom 7. Juni 2022 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.