Anfechtungs- Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Brugg vom 12. Mai 2022 gegenstand betreffend Gesuch um Bewilligung der amtlichen Verteidigung in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) erliess am 27. August 2019 einen nicht begründeten Strafbescheid, mit welchem sie den Beschwerdeführer wegen Widerhandlung gegen Art. 130 Abs. 1 lit. a BGS zu einer bedingten Geldstrafe von 72 Tagessätzen à Fr. 20.00 sowie einer Busse von Fr. 360.00 verurteilte.