2. 2.1. Die Verfahrensleitung kontrolliert die ein- und ausgehende Post, mit Ausnahme der Korrespondenz mit Aufsichts- und Strafbehörden (Art. 235 Abs. 3 StPO). 2.2. 2.2.1. Der Beschwerdeführer rügt, dass der Präsident des Bezirksgerichts B. einige Briefe nicht weitergeleitet habe. Er erwähnt u.a. folgende Postsendungen: