2.5. Mit Eingabe vom 4. August 2022 rügte der Beschwerdeführer erneut die "willkürliche Zensur bei der Briefkontrolle". Er verwies auf die gegen den Präsidenten des Bezirksgerichts B. bei der Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten erhobenen Strafanzeigen vom 13. Juni 2022 und 4. Juli 2022, beantragte sinngemäss die Bestrafung des Präsidenten des Bezirksgerichts B. wegen Amtsmissbrauchs und stellte ein Ausstandsbegehren betreffend die ehemalige Verfahrensleiterin Oberrichterin C.