1.1.5. Der Beschwerdeführer wurde am 2. Dezember 2021 festgenommen. Seit dem 3. Dezember 2021 befand er sich in Untersuchungshaft. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 18. Februar 2022 wurde Sicherheitshaft angeordnet. Der zwischenzeitlich am 15. Juni 2022 vom Bezirksgericht Bremgarten auf Antrag des amtlichen Verteidigers anstelle der Sicherheitshaft angeordnete vorzeitige Massnahmenvollzug wurde vom Obergericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 8. August 2022 im Zusammenhang mit der Abweisung eines vom Beschwerdeführer eigenhändig gestellten Haftentlassungsgesuchs wieder aufgehoben und der Beschwerdeführer in Sicherheitshaft zurückversetzt. Sämtliche Be-