3. 3.1. Zunächst ist auf den Antrag des Beschwerdeführers auf eine Parteianhörung vor der hiesigen Beschwerdekammer einzugehen. 3.2. Das Beschwerdeverfahren wird laut Art. 397 Abs. 1 StPO schriftlich durchgeführt. Seiner Natur nach ist das Beschwerdeverfahren im Vergleich zum -7-