2.7. Beschwerdeweise legte der Beschwerdeführer dar, Rechtsanwalt Werlen leiste schlechte Arbeit. Er vertraue ihm nicht. Damit seien die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, er könne dies am besten beurteilen. Der amtliche Verteidiger habe so viele Fehler begangen, dies könne nicht alles zu Papier gebracht werden, weshalb er seine Beschwerde persönlich vortragen wolle. Der Beschwerdeführer wolle einen Anwalt nach seiner Wahl mandatieren. Der amtliche Verteidiger befürworte seinen Antrag, weshalb die Beschwerde gutzuheissen sei.