nicht selbst vertreten könne. Der Beschwerdeführer habe nicht darlegt, inwiefern ihm die angeblichen Versäumnisse seines Rechtsvertreters geschadet hätten. Es gebe keine Hinweise dafür, dass der amtliche Verteidiger der Aufgabe nicht gewachsen sei oder seinen Pflichten nicht nachkomme. Rechtsanwalt Werlen habe die notwendigen Vorkehrungen für eine wirksame Verteidigung getroffen. Mit Eingabe vom 6. Mai 2022 habe der amtliche Verteidiger den Beweisergänzungsantrag betreffend Befragung der Zivil- und Strafklägerin als Zeugin zurückgezogen. Insgesamt bestünden aus objektiver Sicht keine Gründe für das Vorliegen einer erheblichen Störung des Vertrauensverhältnisses.