Normalerweise sei es auch dem amtlichen Verteidiger nicht erlaubt, mit elektronischen Geräten (z.B. Notebook) Klientenbesuche in der JVA durchzuführen. Welche neuen Erkenntnisse der Beschwerdeführer aus der Sichtung der Videos gewonnen hätte, erläutere er nicht. Der amtliche Verteidiger habe letztmals am 4. Februar 2022 persönlichen Kontakt mit dem Beschwerdeführer gehabt. Zwischenzeitlich hätten sie abermals (zum Teil stundenlang) telefoniert. Auf mehrfache Aufforderung, den Fall persönlich zu besprechen, reagiere der Beschwerdeführer nicht oder lehne dies ab.