Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gehandelt und ihn entweder gar nicht oder falsch beraten. Die durch den Beschwerdeführer angeforderten Beweise seien bis dato nicht bei ihm eingetroffen. Der E-Mailverkehr zwischen ihm und seiner damaligen Lebenspartnerin sei statt beim Beschwerdeführer bei dessen amtlichen Verteidiger eingetroffen. Rechtsanwalt Werlen habe die E-Mails ohne seine Erlaubnis gelesen. Des Weiteren habe der Beschwerdeführer Videoaufnahmen von einem Aargauer Verkehrsmitarbeiter erstellt und deren Aushändigung beantragt. Das Video habe der Beschwerdeführer im Gegensatz zu seinem amtlichen Verteidiger nicht gesehen. Der Beschwerdeführer vertraue ihm nicht.