Sodann würde ihm der amtliche Verteidiger mit der Befragung ohnehin nur schaden, wie er dies bisher immer getan habe. Zudem würde die Zivil- und Strafklägerin sowieso lügen und den Beschwerdeführer belasten und ihm schaden wollen. Rechtsanwalt Werlen habe es geschafft, ihm hinsichtlich der Kinderbesuche zu schaden. Früher habe die Zivil- und Strafklägerin die Kinderbesuche befürwortet, dank Rechtsanwalt Werlen verbreite sie Lügen über den Beschwerdeführer und seine Kinder. Er werde beim Bezirksgericht Kulm den Antrag stellen, dass auf eine Befragung der Zivil- und Strafklägerin als Zeugin zu verzichten sei (GA act. 105 ff.).