3.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Kulm wies das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 17. Mai 2022 ab. 4. 4.1. Gegen die ihm 19. Mai 2022 zugestellte Verfügung vom 17. Mai 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. Mai 2022 (Postaufgabe: 23. Mai 2022) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und ersuchte sinngemäss um Aufhebung der Verfügung und Wechsel des amtlichen Verteidigers. 4.2. Rechtsanwalt Werlen hielt am 10. Juni 2022 fest, er begrüsse den Wechsel der amtlichen Verteidigung. -3-