Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau wies das Gesuch mit Verfügung vom 29. Juli 2021 ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. August 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde, welche am 5. November 2021 abgewiesen wurde (SBK.2021.227). 3. 3.1. Mit Schreiben vom 26. April 2022 stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um Wechsel seines amtlichen Verteidigers bzw. den gänzlichen Verzicht auf einen amtlichen Verteidiger. 3.2. In der Stellungnahme vom 10. Mai 2022 ersuchte Rechtsanwalt Werlen darum, ihn aus dem Amt zu entlassen.