2. Mit Verfügung vom 14. Januar 2021 ordnete die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers an und ersuchte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau um Einsetzung von Rechtsanwalt Dr. iur. Stefan Werlen. Dies erfolgte mit Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 15. Januar 2021. Mit Eingabe vom 14. Juli 2021 beantragte der Beschwerdeführer den Wechsel seines amtlichen Verteidigers. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau wies das Gesuch mit Verfügung vom 29. Juli 2021 ab.