dem Beschwerdeführer zu schaden, was dem Beschuldigten nur als Amtsträger möglich gewesen sei. Er habe es vorgezogen, die fehlenden Argumente durch Manipulation von Gerichtsverhandlungen anzureichern. Der damit verbundenen Chronologie in Bezug auf die Arbeitsgruppe "[…]" sei eine Systematik zu entnehmen, welche hier gänzlich ausser Acht gelassen werde. Der Inhalt der Aktennotiz des Beschuldigten für eine Sitzung mit dem Regierungsrat am 24. Februar 2022 (recte: 2020) zeige klar dessen Absichten (Beschwerde, S. 5 f.).