Staatsanwalt sei von einem Polizisten ausgegangen, der in querulatorischer Art eine Strafanzeige erstattet habe und verkenne, dass dieser tatsächlich einen Schaden erlitten habe. Der a.o. Staatsanwalt gehe von einem Staatsanwalt aus, der ganz normal seine Arbeit mache, was nicht der Fall sei, andernfalls es nicht zu den internen Untersuchungen bezüglich des Verhaltens des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft […] und der Strafanzeige vom 9. Juni 2021 gekommen wäre. Normalerweise würden Differenzen dieser Art direkt in der Sitzung oder allenfalls durch Eskalation an die Linienvorgesetzten oder durch Behandlung in einem gemeinsamen Gefäss Staatsanwaltschaft/Polizei behandelt.