6. 6.1. 6.1.1. Hinsichtlich Vorfall F ("[…]", angeblich begangen durch B. [Ziff. 3.7. der Nichtanhandnahmeverfügung vom 13. Mai 2022]) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, einen unbekannten Personenkreis (mutmasslich) mittels E- Mail aufgefordert zu haben, Vorfälle im Zusammenhang mit dem Beschwerdeführer zu melden, was dazu geführt habe, dass die Beschuldigte eine (angeblich) untersagte grenzüberschreitende Observation an Regierungsrat E. gemeldet habe.