Es sei fraglich, wieso ausgerechnet dieses Protokoll nicht zur Staatsanwaltschaft gelangt sein soll. Wichtig sei in dieser Sache einzig der Mailverkehr vom 28. Juni 2017 zwischen Staatsanwalt M. und N. und der darin enthaltene Satz: "Weder wussten wir, dass vorgesehen war, dass die Observation über die Landesgrenzen hinaus geplant war, noch hätten wir diese für Auslandfahrten nach der gestern vorliegenden Faktenlage bewilligt" (Beschwerde, S. 4; Strafanzeige S. 21 ff.).