Die Beschuldigte soll am 12. Juni 2020 eine E-Mail an Regierungsrat E. gesendet haben, in welcher sie eine angeblich untersagte grenzüberschreitende Observation gemeldet habe. Durch den Inhalt dieser E-Mail sei der Ruf des Beschwerdeführers beim Regierungsrat und in der nachfolgenden Medienberichterstattung nachhaltig und mehrfach geschädigt worden und zudem habe die Beschuldigte in der E-Mail vom 12. Juni 2020 ein gesetzeswidriges Verhalten seitens des Beschwerdeführers suggeriert (vgl. Strafanzeige, S. 6 f. und S. 21 ff.).