So habe er in diversen E-Mails ausgeführt, dass ihm zugetragen worden sei, vom Beschuldigten als "Psychopath" bezeichnet worden zu sein, so etwa in der E-Mail vom 17. Dezember 2020 oder im Schreiben vom 18. März 2021 an den Leiter des Rechtsdienstes des Regierungsrats des Kantons Aargau. Selbst als dem Beschwerdeführer im März 2021 vom Generalsekretär und dem Leiter des Rechtsdienstes des Regierungsrats des Kantons Aargau zur Strafanzeige geraten worden sei, - 17 -