4.1.3. Der Beschwerdeführer verweist in seiner Beschwerde auf die Strafanzeige vom 9. Juni 2021 und führt ergänzend an, dass der Vorfall auch im Hinblick auf den Tatbestand des Amtsmissbrauchs zu untersuchen sei, wodurch nebst der Systematik auch das Motiv des Beschuldigten aufgezeigt werde (Beschwerde, S. 4).