Diese Ausführungen seien bezüglich Täter und Tatvorwurf offenbar derart konkret gewesen, dass er sich sehr präzise um Akteneinsicht habe bemühen können und auch genau gewusst habe, welche Beweismittel eingeholt bzw. eingesehen werden müssten. Er habe sich selber am 8. Januar 2021 bezüglich den Modalitäten eines Antragsdeliktes erkundigt und habe anlässlich eines Gesprächs mit dem Generalsekretär und dem Leiter des Rechtsdienstes des Regierungsrats des Kantons Aargau am 4. März 2021 noch den Ratschlag bekommen, dass er eine Strafanzeige einreichen solle.