Es sei ihm im September 2020 zugetragen worden, dass ihn der Beschuldigte öffentlich vor anderen Staatsanwälten als "Psychopathen" betitelt habe. Diese Ausführungen seien bezüglich Täter und Tatvorwurf offenbar derart konkret gewesen, dass er sich sehr präzise um Akteneinsicht habe bemühen können und auch genau gewusst habe, welche Beweismittel eingeholt bzw. eingesehen werden müssten.