Auch der Inhalt des Schreibens lässt keinen anderen Schluss zu, führte der Beschuldigte darin u.a. aus: "Die Kantonspolizei ist direkt dem Regierungsrat unterstellt, welcher auch die Oberaufsicht über die Justiz hat. Ich bringe Ihnen deshalb die heutigen Ereignisse zur Kenntnis". Die Passage erfolgte am Ende des Schreibens und stellte – auch gegenüber dem Empfänger Regierungsrat E. – klar, dass es sich einzig um eine aufsichtsrechtliche Angelegenheit handelte, womit auch zu keinem Zeitpunkt die Gefahr bestand, dass das Schreiben als Strafanzeige entgegengenommen und weitergeleitet würde.