Der Beschuldigte verfolgte mit seinem Schreiben einzig den Zweck, gegenüber Regierungsrat E., als Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, seine Sicht der Dinge darzulegen und eine mutmassliche Verfehlung eines Behördenmitglieds zu melden, was einzig disziplinarische Massnahmen zur Folge gehabt hätte. So schilderte der Beschuldigte in seinem Schreiben ausführlich den der Angelegenheit zugrundeliegenden Sachverhalt und kommt dann auf die "Entgleisung" des Beschwerdeführers zu sprechen. Auch der Inhalt des Schreibens lässt keinen anderen Schluss zu, führte der Beschuldigte darin u.a. aus: